Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Neptun Freight Services GmbH
1 Definitionen/Anwendungsbereich
- Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind: “Bedingungen”, “AGB”: die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Neptun Freight Services GmbH “wir”, “uns”, “unser”, “unsere”: die Neptun Freight GmbH “Versender”, “Absender”, “Kunde”, “Auftraggeber”: jeder Unternehmer i. S. d. § 14 , 310 BGB, dem wir gegenüber Lieferungen und/oder Leistungen, unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung, erbringen und die natürliche oder juristische Person, die auf dem Frachtbrief als Versender vermerkt ist.
“Empfänger”: jeder Verbraucher oder Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB der Lieferungen und/oder Leistungen, unabhängig davon, ob er uns beauftragte oder nicht, erhält und jede natürliche oder juristische Person, die im Auftrag durch den Auftraggeber als Empfänger vermerkt ist.
“Sendung”, “Sendungen”, “Lieferungen”, “Leistung”: die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen aufgrund eines mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise abgeschlossenen Vertrages oder aufgrund vertragsähnlicher Rechtsbeziehungen zu transportierende Ware (Pakete, Päckchen, u. a.), unabhängig von der rechtlichen Einordnung der zu erbringenden Leistung. - Diese AGB gelten für alle Leistungen, die wir aufgrund von Bestellungen über unser Online Versandportal time2ship.com selbst oder durch Dritte erbringen.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des HGB oder bei grenzüberschreitenden Transporten das CMR-Übereinkommen, das Montrealer Übereinkommen oder das Warschauer Abkommen gelten vorrangig vor den AGB. Ist unser Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten vorrangig vor den Regelungen des HGB und dieser AGB die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils in ihrer neuesten Fassung.
2 Leistungsumfang
Wir übernehmen die Organisation zur Durchführung von Transportleistungen einschließlich der Abholung und Zustellung von Sendungen sowie sonstigen Leistungen, die wir auf unserem Online-Portal unseren Kunden anbieten. Mit der Ausführung der Transporte und dem Transport vor- und nachgelagerten Leistungen beauftragen wir ein vom Kunden ausgewähltes oder ansonsten von uns nach billigem Ermessen ausgewähltes Drittunternehmen. Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Übrigen aus einem an uns erteilten Auftrag oder aus der Wahl eines von uns angebotenen Services.
3 Zustandekommen des Vertrages
- Unsere Angebote sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Transportkapazitäten zu den ausgewiesenen Preisen. Ein Auftrag zur Beförderung kommt mit unserer verbindlichen Annahme Ihres Angebots durch mündliche, schriftliche oder elektronische Annahmeerklärung zustande. Es steht uns frei, ein Angebot zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wir erklären bereits jetzt, dass wir im Grundsatz keine Beförderungsverträge über die in § 4 vom Transport ausgeschlossenen Waren schließen. Wird eine Beförderung einer solchen Ware trotzdem, ohne unser Wissen, durch uns organisiert, sind wir berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder ein nach- trägliches angemessenes Zusatzentgelt vom Kunden zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Transport von Sendungen an natürliche und juristische Personen und Organisationen abzulehnen, von denen wir Kenntnis haben, dass diese in Sanktions- und Embargolisten geführt werden oder gegenüber denen ein sonstiges Kooperationsverbot verhängt wurde.
- Wir sind berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung durch einen von uns beauftragten Dritten vom Absender Auskunft über den Inhalt der Sendung zu verlangen. Verweigert der Absender die Auskunft oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, sind wir berechtigt, den Inhalt der Sendung im Hinblick auf die in § 4 genannten Beförderungsausschlüsse zu prüfen oder durch von uns beauftragte Dritte prüfen zu lassen.
4 Beförderungsausschlüsse
- Nachfolgend aufgeführte und in unserer aktuellen Liste der Verbotsgüter aufgeführte Sendungen und Waren können nicht Gegenstand eines mit uns zu schließenden Vertrages sein und sind von der Beförderung ausgeschlossen:
- Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen.
- Verderbliche und temperaturgeführte Sendungen, sterbliche Überreste, lebende Tiere und Pflanzen.
- Schusswaffen und wesentliche Waffenteile sowie Munition und Sprengstoffe, gefährliche Güter aller Art.
- Wertvolle Güter, wie Geld, Scheck-Kreditkarten, Lotterielose, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten, Zahlungsmittel oder Wertpapiere, Edelmetalle und -steine, Schmuck, Uhren, Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten.
- Sendungen, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können, z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen.
- Unzureichend oder nicht handelsüblich verpackte Güter, wobei Computer sowie Bildschirme einer für den Transport geeigneten Originalverpackung bedürfen.
- Sendungen, bei denen die auf der Sendung bezeichnete Abhol- oder Zustelladresse ungeeignet oder die nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, einschließlich Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Sendungen in die Bestimmungsländer Schweiz und Liechtenstein, die Tabak oder Alkohol enthalten oder bei denen spezielle Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen gegeben sind. Gefahrgüter im Sinne der nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften aller Klassen.
- Über die vorstehend genannten Sendungen hinaus werden Sendungen mit einem Wert von mehr als 5.000,- € nicht befördert. Bei Beförderungen durch United Parcel Deutschland Inc. & Co. OHG beträgt der Warenwert nicht mehr als 5.000 US-$.
- Größen- und Gewichtsbegrenzungen der Sendung können, je nach unserem Angebot und länderspezifisch variieren. Nähere Informationen erteilen wir auf Anfrage.
5 Leistungsbeschreibung
- Wir befördern die Sendungen nicht selber, sondern beauftragen, vornehmlich nach Wahl des Kunden, ein Speditions-, Transport- oder Expressdienstleistungsunternehmen mit der Beförderung der Sendungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem vom Kunden ausgewählten Leistungsumfang, der regelmäßig in den von uns angebotenen Services definiert und mündlich, schriftlich und elektronisch bestellbar ist. Hieraus ergeben sich zulässige Maße und Gewichte, Preise und Services der bestellten Sendung.
- Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist – soweit nicht ausdrücklich beauftragt – nicht geschuldet. Uns ist unter Berücksichtigung der Interessen unseres Kunden freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Versender erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 – Abs. 5 und 419 HGB finden keine Anwendung.
- Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Empfänger durch persönliche Übergabe. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person zugestellt werden.
- Der Absender ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere Angehörige des Empfängers oder dessen Ehegatten, Angestellte des Haushaltes, Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Nach einem erfolglosen Zustellversuch haben wir auch das Recht, die Sendung in einem Paketshop eines unserer Dienstleister zu hinterlegen und den Kunden über die Hinterlegung zu benachrichtigen, was als Zustellung gilt. Wir sind berechtigt, zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einzusetzen. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler Zustellung maximal in der Regel 3, international in der Regel maximal 2 weitere Zustellversuche durchgeführt. Danach gilt die Sendung als unzustellbar. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen bei Angabe eines falschen Empfängers und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
- Wir werden unzustellbare Sendungen zum Absender im Inland zurückbefördern. Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Absender zurückgegeben werden, sind wir zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw. Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, können wir die Sendung nach den gesetzlichen Vorschriften verwerten, vernichten oder veräußern.
6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat einen von uns angebotenen Service und die von uns angebotenen Transportdienstleister nach eigenem Ermessen auszuwählen. Der Kunde hat alle für die Beförderung, Zustellung und Abrechnung der Sendung erforderlichen Angaben richtig und vollständig uns rechtzeitig zu übermitteln. Weisungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn diese in der, je nach Service, festgelegten Form erfolgen. Soweit erforderlich, hat der Kunde auf der Sendung ausreichend und richtig ausgefüllte Versandscheine deutlich sichtbar anzubringen.
- Stellt der Kunde elektronische Daten in unser System ein, übernehmen wir keine Gewähr für deren ständige Verfüg- und Nutzbarkeit; es gilt der Haftungsausschluss nach § 9 Nr. 3.
- Dem Kunden obliegt es, eine nach seinem eigenen Ermessen richtige Haftung oder Versicherung zu wählen, die seine Schäden bei Verlust, Beschädigung, Verspätung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendung versandfertig zur Abholung an einem leicht zugänglichen Ort bereitsteht. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben bei der Auftragserteilung zu entsprechen. Von der äußeren Verpackung darf kein Rückschluss auf den Wert des Gutes möglich sein. Die Sendungen sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Identifikation ermöglicht wird, insbesondere der Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar sind. Er wird die Sendungen so verpacken, dass sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt sind und dass auch an Sendungen Dritter beim Transport keine Schäden entstehen. Die §§ 410, 411 HGB sind zu beachten. Anleitungen zum ordnungsgemäßen Verpacken der Sendungen findet der Kunde unter unseren FAQ’s.
- Entspricht eine Sendung nicht den vorstehenden Regelungen, können wir den Transport verweigern oder eine bereits übernommene Sendung an den Absender zurückgeben bzw. zur Abholung bereithalten.
7 Preise/Entgelte/Daten
- Das von uns für die beauftragte Leistung zu erbringende Entgelt richtet sich nach dem in unseren Angeboten ausgewiesenen Preisen. Bei gewichtsabhängigen Entgelten werden unsere Preise auf Basis des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Die von uns in unseren Online-Angeboten ausgewiesenen Preise und Entgelte sind unverbindlich. Änderungen infolge einer mangelnden Verfügbarkeit von Transportkapazitäten des angebotenen Transportunternehmens können zu einer Beauftragung anderer Transportunternehmen und damit zu Preisänderungen führen. Zum Zeitpunkt der Entgeltberechnung gelten die bei Vertragsschluss gültigen Standard- und Sonderkonditionen. Die in den Basis- und Sonderkonditionen ausgewiesenen Preise und Rabatte gelten nur für den jeweils konkreten Einzelauftrag und können im Übrigen jederzeit von uns geändert werden. Im Zweifel gelten die üblichen Entgelte des ausführenden Transportunternehmens für eine Einzelbeauftragung ohne Sonderkonditionen.
- Die Zahlung ist sofort nach Buchung fällig. Sie wird bei Kreditkarten mit der nächsten allgemeinen Abrechnung vom angegebenen Konto eingezogen.
Eine Zahlung gegen Rechnung ist nur im kaufmännischen Verkehr möglich und erfordert die Eingabe der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID). Wird eine Zahlung gegen Rechnung gewählt, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Eine Rechnung gilt als drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der Versender oder Empfänger beweist etwas anderes. Für fällige Beträge werden ab Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt der Zahlung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Wird die Rechnungssumme nicht 14 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verzugszinsen betragen im kaufmännischen Verkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Der Versender ist verpflichtet, für bestimmte Leistungen des von ihm bezeichneten Unterfrachtführers, wie etwa Abliefernachweise, Adressberichtigung und zusätzliche Handhabung pro Paket, zusätzliche Beträge zu entrichten. - Nach Erhalt der Rechnung hat der Kunde die Rechnung auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu prüfen. Einwendungen gegen die Rechnungsstellung sind innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungserhalt möglich. Danach sind Einwendungen gegen die Rechnung ausgeschlossen.
- Der Kunde wird uns über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten erstatten, die aus Anlass der Beförderung der Sendung in seinem Interesse verauslagt werden.
In den Preisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle und andere Abgaben. Der Versender trägt auch sämtliche Ausgaben, die durch die Annahme der Sendung entstehen.
Der Kunde stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Er wird uns ferner Kosten ersetzen, die aus Anlass einer Lagerung oder Rückbeförderung einer Sendung entstehen. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung sofort fällig. - Wir sind berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die uns von dem Kunden oder dem Empfänger der Sendung im Zusammenhang mit unserer Beauftragung zur Verfügung gestellt werden. Personenbezogene Daten werden von uns konform den datenschutzrechtlichen Bestimmungen benutzt. Wir setzen elektronische Mittel zur Auftragsannahme und -vergabe sowie zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung von Sendungen ein und speichern deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe, Abwicklung und Zustellung entstehen, in digitalisierter Form, so auch digitalisierte Unterschriften. Der Absender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der elektronischen Unterschrift und der damit verbundenen Informationen über Datum und Uhrzeit als Abliefernachweis gilt.
- Die Mittel werden von uns gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften behandelt. Zur Leistungserbringung sind wir berechtigt, diese Daten an andere Konzernunternehmen und Dritte, insbesondere Transportdienstleister, im erforderlichen Umfang weiterzugeben und diesen die vertragsgemäße Nutzung der Daten zu gestatten.
- Es ist uns erlaubt, personenbezogene Daten zur Prüfung der Legitimation des Absenders oder Empfängers, insbesondere im Hinblick auf Geschäftsfähigkeit und auf Übereinstimmungen mit Sanktions- und Embargolisten und anderen Restriktionen zu überprüfen und eine Bonitätsprüfung durch Abgleich der Daten bei Schufa oder anderen Organisationen durchzuführen.
- Zum Zweck der Kreditprüfung wird uns die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.
8 Nachnahme
- Bei der Zustellung von Sendungen per Nachnahme treten wir nicht im eigenen Namen, sondern ausschließlich als Stellvertreter des Kunden gegenüber dem durchführenden Transportunternehmen auf. Das durchführende Transportunternehmen wird mit dem Inkasso per Nachnahme durch uns als Stellvertreter des Kunden beauftragt. Die Nachnahmegebühr ist das für unsere Dienstleistung als Stellvertreter beanspruchte Entgelt. Die Abwicklung der Nachnahme erfolgt unmittelbar zwischen dem Transportunternehmen und dem Kunden.
- Der Höchstbetrag für eine Sendung per Nachnahme ist auf 2.500,- € begrenzt. Sollte es bei der Geldübermittelung des Nachnahmebetrages zu einem Fehler kommen, ist die Haftung bis zu diesem Höchstbetrag begrenzt. Die Nachnahmesendung wird nur gegen Bargeld in Euro ausgehändigt. Schecks, Wechsel oder andere Zahlungsmittel (auch ausländische Währung), werden nicht akzeptiert. Der Versand der Nachnahme setzt voraus, dass der Kunde unsere Provision für die Vermittlung der Nachnahme akzeptiert. Der Nachnahmebetrag wird dem Kunden unmittelbar vom Transportunternehmen innerhalb üblicher Laufzeiten auf die vom Kunden mit Beauftragung der Nachnahme anzugebende Bankverbindung überwiesen. Sollte der Nachnahmebetrag durch das Transportunternehmen an uns gezahlt werden, leiten wir den Nachnahmebetrag in diesen Ausnahmefällen an den Kunden auf dessen bekanntgegebene Bankverbindung innerhalb von 10 Tagen weiter.
9 Haftung
- Neptun Freight Services haftet gegenüber seinen Kunden nach den Haftungsbedingungen, die das vom Kunden ausgewählte und durch Neptun Freight Services beauftragte Transportunternehmen seinen Leistungen für den erteilten Auftrag zugrunde legt. Die Haftungsbedingungen können auf der jeweiligen Homepage des Transportunternehmens eingesehen oder von Neptun Freight Services bezogen werden. Sofern die Haftungsbedingungen der Transportunternehmen keine Anwendung finden, haften wir bei nationalen Beförderungen ausschließlich nach Maßgabe der § 407 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Straßengüterverkehr nach den Artikeln 17 ff. CMR-Übereinkommen und, bei einer Luftbeförderung nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens oder Montrealer Übereinkommens, wobei Art. 25 MÜ ausgeschlossen ist. Beim Versand von Wertsendungen wird die Haftungsgrenze durch die korrekte Deklaration des Wertes der Sendung und durch Zahlung der hierfür von uns erhobenen Zuschläge auf den deklarierten Wert angehoben. Der Kunde erklärt durch Unterlassung einer Wertdeklaration, dass die Sendung die Grundhaftung nicht übersteigt.
- Wir haften für den Verlust, die Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die schuldhaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten in dem Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Güterversand, insbesondere aus einem Versand ausgeschlossener Sendungen (Ziffer 4) resultieren. Darüber hinaus haften wir unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden, insbesondere für indirekte Schäden und Folgekosten, wie z. B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahmen sind ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob wir vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurden, da besondere Risiken vom Kunden versichert werden können. Daneben bestehen die gesetzlichen Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen wie z. B. §§ 425 Abs. 2, 427, 432, S. 2 HGB, Art. 17 Abs. 4, Art. 18 CMR. Ebenso haften wir nicht für Schäden durch Überprüfung einer Sendung, soweit diese AGB dies gestatten.
- Soweit die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist unsere Haftung für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin auf den 3-fachen Betrag der Fracht begrenzt.
- Absender oder Empfänger haben einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
- Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme zur Zustellung abgeliefert wurde. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen beträgt die Frist 30 Tage.
- Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und aus Verstößen gegen aus-, einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.
- Alle Ansprüche des Kunden und des Empfängers verjähren gem. § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den vorstehenden Verjährungsfristen unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10 Versicherung
- Der Kunde kann, je nach ausgewähltem Service, durch Zahlung eines entsprechenden Zusatzentgeltes eine Transportversicherung zur Versicherung eines Warenwertes bis maximal 25.000,00 € abschließen oder uns beauftragen, zu seinen Gunsten und auf seine Rechnung eine entsprechende Versicherung einzudecken. Die Versicherung deckt das Interesse des Absenders an der jeweiligen bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung. Durch Abschluss der Versicherung kann sich der Haftungsumfang (§ 9) ändern. Vorrangig gelten Haftungsregelungen der Versicherungsbedingungen.
Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind:
- Schäden an Sendungen, für die ein Beförderungsausschluss nach Ziffer 4 besteht
- Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulassen
- Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadensfalles vom Absender verursacht worden sind.
11 Sonstiges/Gerichtsstand/Erfüllungsort
- Der Kunde kann Ansprüche gegen uns, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden. Er kann gegen unsere Ansprüche nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist alleiniger Gerichtsstand Bielefeld. Erfüllungsort ist Bielefeld.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt.