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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten rund um Ihren Paketversand:
Nein. Ihre Sendungen werden ganz bequem bei Ihnen oder einer gewünschten Adresse abgeholt und per Express direkt an die Lieferadresse zugestellt.
Sie brauchen sich nicht mit dem Dienstleister direkt in Verbindung zu setzten, das alles machen automatisch wir für Sie.
Ja, vorausgesetzt Sie halten sich an das Buchungszeitlimit ihres ausgewählten Versandangebots. Natürlich können Sie auch einen Wunschtermin angeben.
Unter Umständen kann die Abholung bei zu später Buchung nicht mehr erfolgen. In diesen Fall wird automatisch der nächste Werktag ausgewählt. Sie haben auch die Möglichkeit das Abholdatum auf einen Wunschtag zu verschieben, oder die Sendung beim nächstgelegenen Versandpartner selbst abzugeben.
Die Abholung erfolgt in der Regel zwischen 09:00 und 17:00 Uhr. Die Abholzeiten variieren allerdings von Dienstleister zu Dienstleister. Sie können die Abholzeit während der Buchung auch auf ein zweistündiges Limit begrenzen (z.B. 13:00 – 15:00 Uhr).
Die Abholung ist zudem abhängig von dem Abholort. In größeren Städten ist ein Zeitfenster von ca. 3 Stunden ausreichend. In kleineren Städten ist das Zeitfenster größer und sollte zwischen 12:00 bis 17:00 Uhr eingeplant werden. Um die Abholung zu gewährleisten sollten Sie bis 12:00 Uhr buchen. Die Dienstleister holen die Sendung in der Regel am Nachmittag ab, da vormittags die Sendungen zugestellt werden.
Ja. Sie können bei der Buchung den gewünschten Abholtag angeben.
Der beauftragte Dienstleister holt Ihre Sendung dann am gewünschten Tag und in dem gewünschten Zeitfenster ab.
Nein. Den Fahrern ist es nicht gestattet, während der Arbeitszeit Telefonate zu führen.
Die Abholung erfolgt in der von Ihnen angegebenen Zeitfensters.
In der Regel versucht der Dienstleister am nächsten Werktag erneut Ihre Sendung abzuholen oder hinterlässt eine Karte um einen neuen Abholtermin zu vereinbaren.
Sie können den Dienstleister direkt kontaktieren, Ihre Sendungsnummer nennen und einen neuen Abholtermin vereinbaren. Sollten Sie dort keine Hilfe erhalten, wenden Sie sich einfach an uns.
Bei dem zweiten Abholversuch können ggfs. weitere Kosten anfallen. Diese werden vom Dienstleister anders gehandhabt und werden zu gleicher Höhe weitergegeben.
In der Regel versucht der Dienstleister Ihre Sendung am nächsten Werktag erneut abzuholen. Sie können Ihre Sendung unter Sendungsverfolgung nachverfolgen.
Dort finden Sie oft den Grund, warum Ihre Sendung nicht abgeholt wurde. Je nach Dienstleister werden Sie durch ihn kontaktiert und können einen neuen Abholtermin vereinbaren. Sie können auch den Dienstleister direkt kontaktieren, Ihre Sendungsnummer nennen und einen neuen Abholtermin vereinbaren. Sollten Sie dort keine Hilfe erhalten, wenden Sie sich einfach an uns.
Sie haben kein Maßband zur Hand? Drucken Sie sich einfach unser Maßband im PDF Format aus und messen so Ihr Paket aus.
Zum Öffnen der Datei benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, welchen Sie unter dem folgenden Link kostenlos downloaden können.
Um Waren ins Ausland zu versenden sind gewisse zollrechtliche Regularien zu berücksichtigen.
Diese sind abhängig von der Warenart, dem Warenwert und dem Zielland. Wobei allerdings jedes Land andere Anforderungen stellt.
Werden diese Anforderungen nicht eingehalten kann es dazu führen, dass die Sendung nicht pünktlich zugestellt wird und es beim Zoll zu Verzögerungen kommen kann. Für einen reibungslosen Versand ohne Verzögerungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Zollamt oder unter: www.zoll.de
Nein. Grundsätzlich benötigen Sie für den Versand ins europäische Ausland lediglich einen Lieferschein und ggfs. eine gültige USt-IdNr.
Hier finden Sie die Länder, die zu der europäischen Union gehören: http://europa.eu/about-eu/countries/index_de.htm
Ja. Dies ist abhängig von dem Empfangsland und den dortigen zollrechtlichen Regularien.
Je nach Höhe des Warenwertes und Landes benötigen Sie folgende Zolldokumente:
Warenwert je Sendung |
Benötigtes Dokument |
Link |
Bis 10 € |
Was ist eine Proforma Rechnung? |
|
Unter 1.000 € |
||
Unter 6.000 € |
||
Über 6.000 € |
Ggfs. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 |
Was ist eine EUR.1? |
Um Ihnen den Vorgang zu erleichtern, haben wir für Sie eine Vorlage erstellt. Vorlage ausdrucken.
Drucken Sie diese einfach ausgefüllt aus. Sie können die Vorlage bequem am PC ausfüllen. Um die Vorlage am Ihrem PC auszufüllen, öffnen Sie bitte die Vorlage mit Adobe Acrobat Reader. Bitte drucken Sie vier Exemplare aus - ein original und drei Kopien, welche Sie mit einem Firmenstempel und Ihrer Unterschrift versehen. Legen Sie bitte die vier Exemplare und den Versandschein Ihrer Sendung bei. Zum Öffnen der Datei benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, welchen Sie unter dem folgenden Link kostenlos downloaden können.
Um Ihnen den Vorgang zu erleichtern haben wir für Sie eine Vorlage erstellt. Vorlage ausdrucken.
Oder nutzen Sie einfach Ihre eigene Rechnung, wenn diese die geforderten Informationen erhält.
Drucken Sie die Vorlage einfach ausgefüllt aus. Sie können die Vorlage bequem am Computer ausfüllen. Um die Vorlage am Ihrem PC auszufüllen, öffnen Sie bitte die Vorlage mit Adobe Acrobat Reader. Bitte drucken Sie vier Exemplare - ein Original und drei Kopien aus, welche Sie mit einem Firmenstempel und Ihrer Unterschrift versehen. Legen Sie bitte das Exemplar zusammen mit dem Versandschein Ihrer Sendung bei. Zum Öffnen der Datei benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, welchen Sie unter dem folgenden Link kostenlos downloaden können.
Hier finden Sie eine Liste der EU-Mitgliedsstaaten.
Ein Drittland ist ein Staat, der kein EU-Mitgliedsstaat ist. Somit sind keine steuerfreien Sendungen möglich.
Es müssen bestimmte Zollrechtliche Regularien berücksichtigt werden, die jedes Land anders handhabt. Sendungen aus dem oder in das Drittland müssen beim Zoll angemeldet werden. Beim Import müssen eine Einfuhrumsatzsteuer und Zölle entrichtet werden.
Mit der UST. ID Nr. können Sie Ihre Ware steuerfrei in andere EU-Mitgliedstaaten versenden. Voraussetzung ist, dass der Empfänger eine gültige UST.ID. Nr. besitzt.
Wenn Sie also Ware z.B. nach Österreich versenden, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Der Empfänger nimmt anschließend eine Erwerbsbesteuerung zum Umsatzsteuertarif in Österreich vor.
Die UST.ID. Nr. können Sie bei Ihrem Finanzamt beantragen.
Die Beantragung kann schriftlich oder online erfolgen. Details: Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Proforma Rechnung ist eine Rechnungsbeleg, der den Rechnungsempfänger jedoch nicht zur Zahlung auffordert.
Es ist Quasi eine Vorab-Rechnung mit allen Details einer richtigen Rechnung. Sie dient eigentlich nur steuerlichen Zwecken. Sie können somit belegen, dass es sich z.B. nur um kostenlose Muster handelt. Deklarieren Sie den Warenwert unter 10€ und vermeiden Sie Zollgebühren oder eine aufwändige Zollabwicklung.
Eine Handelsrechnung wird bei Warensendungen in Drittländer,sprich außerhalb der EU benötigt.
Sie dient als Unterlage beim Zoll und als Rechnungsbeleg für Verträge. Um einen reibungslosen Ablauf beim Zoll zu gewährleisten, müssen folgende Informationen in der Handelsrechnung enthalten sein:
- Name und Anschrift des Versenders und Rechnungsempfängers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, wie Telefon und Faxnummer
- Lieferanschrift, falls diese von der Rechnungsanschrift abweicht
- Rechnungsnummer, -ort und –datum, sowie der Vermerk ”Rechnung”
- Frankatur
- Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-Id-Nr.)
- EORI-Nummer
- Bezeichnung und Anzahl der einzelnen Waren mit der zugehörigen Warentarifnummer, dem Stückpreis mit Währungsangabe, Gewicht (brutto/netto), Ursprungsland und Paketnummer
- Gesamtrechnungswert der Sendung mit Währungsangabe
- Ursprungserklärung, falls Warenursprungsland innerhalb der EU
- händische Unterschrift , Klarschrift und Firmenstempel des Versenders
Wenn Sie keine Handelsrechnung erstellen können, können Sie bequem auch unsere Vorlage benutzten oder nachschlagen Wie erstelle ich eine Handelsrechnung?
Die EORI Nr. ersetzt die alte Zollnummer und steht für Economic Operators Registration and Identification number.
Damit können Sie sich als Wirtschaftsbeteiligter ausweisen. Die EORI Nr. ist 15-stellig und fängt mit dem jeweiligen Länderkürzel, z.B. DE für Deutschland, an.
Die EORI Nr. muss bei Sendungen mit einem Warenwert ab 1.000 € angegeben werden. Bei Sendungen mit einem höheren Warenwert wird eine elektronische Ausfuhranmeldung mit einer neuen Zollnummer angegeben. Hilfe bei der Beantragung der EORI Nr. finden Sie hier.
Das Formular zur Beantragung der EORI Nummer finden Sie hier.
Eine Ausfüllanleitung des Antrages finden Sie hier.
Die Warentarifnummer oder Warenzollnummer ist ein nummerischer Code, der die zu versendete Ware bezeichnet.
Mit der Warentarifnummer können die Zollbeamten die Warenart, Zollsätze, Steuersätze, Einfuhrverbote und Einfuhreinschränkungen einsehen. Ein Importeur von geröstetem, entkoffeiniertem Kaffee muss z.B. die Warentarifnummer 09012200 angeben. Die jeweiligen Tarif Nummern finden Sie unter: http://www.zolltarifnummern.de/
Eine Ursprungserklärung ist der Nachweis über den Ursprung der zu versendeten Waren.
Der Ursprung wird vom Exporteur als Nachweis für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises auf einer Rechnung benötigt. So kann beim Importieren einer Sendung festgestellt werden ob ggfs. Steuernachlässe oder sogar keine Steuern und Zölle anfallen.
Hier finden Sie den genauen Wortlaut, den Sie am Ende jeder Rechnung einfügen können:
Deutsch:
„Der Ausführer (bzw. Bewilligungsnummer des ermächtigten Ausführers ...) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ............[Land]-Ursprungswaren sind.”
Englisch:
„The exporter of the products covered by this document (customs authorization No. ...) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ............[country] preferential origin.”
Französisch:
„L'exportateur des produits couverts par le présent document (autorisation douanière nº ... ) déclare que, sauf indication claire du contraire, ces produits ont l'origine préférentielle ............[pay].”
Spanisch:
„El exportador de los productos incluidos en el presente documento (autorización aduanera o de la autoridad gubernamental competente nº ...) declara que, salvo indicación en sentido contrario, estos productos gozan de un origen preferencial ... [país].”
Die elektronische ATLAS-Ausfuhr ist seit Juli 2009 verbindlich und kann online unter www.zoll.de angemeldet werden.
Eine Ausfuhranmeldung (früher Ausfuhrerklärung), auch Ausfuhrbegleitdokument (ABD) oder Movement Reference Number (MRN) genannt, ist ab einem Rechnungswert von 1.000 € oder ab einem Warengewicht von 1.000 Kg erforderlich. Ab einem Warenwert von 3.000 € müssen Waren beim Zollamt angemeldet werden; entweder mit Gestellung am Amtsplatz oder mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes.
Die elektronische Zollabfertigung via ATLAS ist an jeder deutschen Dienststelle möglich. Ihr nächstgelegenes Zollamt finden Sie unter: http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/Zolldienststellen/dienststellenverzeichnis_node.html
Das A.TR Dokument benötigt man ausschließlich für den Versand zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Türkei.
Das A.TR Dokument ist nur für ursprünglich importierte Drittlandwaren oder "nicht präferenzbegünstigte" Waren erforderlich. Mit diesem Dokument bestätigen sich die Vertragsstaaten, dass die verzeichnete Ware bereits vorrangig im gemeinsamen Zollgebiet einfuhrbehandelt (und mit Zöllen belegt) wurde (Zollunion).
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 benötigt man für den Versand in die Länder, die in der Europäischen Union Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen haben.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird auch Präferenznachweis genannt.
Bei den Präferenznachweisen handelt es sich um Ursprungsnachweise, mit Ausnahme der Freiverkehrsbescheinigung AT.R, die im Warenverkehr mit der Türkei gilt. Zweck einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 / EUR-MED / eines Präferenznachweises ist die Erlangung von Zollvorteilen aufgrund der genannten Abkommen.
Nein. Dies ist nicht möglich.
An Postadressen sind keine Zustellungen möglich, da die Dienstleister Ihre Sendungen nur gegen eine Unterschrift beim Empfänger hinterlassen können.
Ja. Wenn die Verpackung nicht transportgerecht ist, kein time2ship-Versandschein vorhanden ist oder wenn die Inhalte nicht transportiert werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie hier: „Transportgerechte Verpackung“ oder „Was darf ich nicht versenden?“
Ja. Auf dem time2ship-Versandschein sind alle wichtigen Informationen für die Zustellung vermerkt. Ohne den time2ship-Versandschein ist es gar nicht möglich eine Sendung zu verschicken.
Die Dienstleister können somit Ihre Sendung verifizieren und nachverfolgen. Bei mehreren Paketen muss auf jedes Paket je ein Versandschein aufgeklebt werden und evtl. Zolldokumente.
Nein. Dies ist nicht möglich.
Jeder Dienstleister arbeitet mit einem anderen Versandsystem, daher ist es zwingend erforderlich, dass ein Versandschein auf das Paket geklebt und nicht die Adresse per Hand notiert wird. Zudem wird der Kurier Ihre Ware ohne Versandschein nicht entgegennehmen.
Sie können den Versandschein auf jedem x-beliebigen Drucker ausdrucken. Sie brauchen nur eine DIN-A4 Seite. Anschließend falten Sie den Versandschein in der Mitte und legen ihn in eine Versandtasche. Es ist sehr wichtig, dass die bedruckte Seite nach oben zeigt.
Die Adressen und Barcodes müssen sichtbar sein. Kleben Sie nun einfach die Versandtasche inkl. Versandschein auf den Karton. Die Versandtasche darf nicht überklebt werden und muss sichtbar sein. Fertig.
Ja. Ohne die genauen Maße und Gewichte können wir nicht die genauen Konditionen für Sie ermitteln. Die Konditionen der Dienstleister basieren auf dem Gewicht und der Maße Ihrer Sendung.
Bei der verbindlichen Buchung müssen die exakten Maße und Gewichte eingetragen werden. Um das Gewicht zu ermitteln, können Sie auch Ihre Personenwaage benutzen. Haben Sie kein Maßband zur Hand? Nutzen Sie einfach unser digitales Maßband und drucken Sie es einfach aus.
Weitere Informationen finden Sie unter „Was passiert wenn mein Paket die angegebenen Maße und Gewichte übersteigt?“.
Sendungen werden bei jedem Dienstleister ein weiteres Mal gemessen und gewogen. Dies geschieht vollautomatisch und die Rechnung wird dementsprechend korrigiert.
Es erfolgt eine Nachbelastung gemäß der richtigen Maße und Gewichte, die vom Dienstleister festgestellt werden.
Die jeweiligen Regelungen der Dienstleister werden dabei berücksichtigt. Die Korrekturbuchungen werden von unseren Dienstleistern vorgenommen und werden von time2ship lediglich weiterberechnet.
Das Volumengewicht ist eine praktische Größe, die dazu dient, die Kosten einer Sendung zu berechnen. Ist das Volumengewicht höher als das gewogene Gewicht (Realgewicht), wird das höhere Gewicht, in diesem Fall das Volumengewicht, berechnet. Jeder Dienstleister berechnet das Volumengewicht anders und der Preis dafür kann daher unterschiedlich hoch ausfallen. Das Volumengewicht wird in unserem Versandkostenrechner automatisch berücksichtigt und die Gesamtkosten für das nächst höhere Gewicht angezeigt. Somit müssen Sie dies nicht berücksichtigen.
Das Volumengewicht berechnet sich wie folgt: L x B x H / 5000 = Volumengewicht.
Beispiel anhand eines Mustersendung mit einem Paket welches 15 Kg wiegt und folgende Maße hat:
120cm Länge, 60cm Breite, 60cm Höhe. 120 x 60 x 60 / 5000 = 86,40 Vol. Gewicht. Bei dieser Sendung werden dementsprechend 87 Kg berechnet.
Das Gurtmaß ist eine Messgröße, die dazu dient, die Zulässigkeit und den Preis für die Versendung von Paketen zu ermittelt. Das Gurtmaß wird in unserem Versandkostenrechner automatisch berücksichtigt. Somit müssen Sie dies nicht berechnen.
Das Gurtmaß berechnet sich wie folgt: 1 × längste Seite + 2 × Breite + 2 × Höhe. Beispiel anhand einer Mustersendung mit einem Paket welches folgende Maße hat: 1,2 m Länge, 0,6 m Breite, 0,6 m Höhe. 1x 120 + 2 x 0,6 + 2x 0,6 = 3,6m Gurtmaß.
Ja. Sie dürfen nur Waren versenden die auch unsere Versandpartner transportieren dürfen. Jeder Versandpartner darf unterschiedliche Verbotsgüter versenden.
Eine Liste der Verbotsgüter finden Sie hier:
- Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen.
- Verderbliche und temperaturgeführte Sendungen, sterbliche Überreste, lebende Tiere und Pflanzen.
- Schusswaffen und wesentliche Waffenteile sowie Munition und Sprengstoffe, gefährliche Güter aller Art.
- Wertvolle Güter, wie Geld, Scheck-Kreditkarten, Lotterielose, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten, Zahlungsmittel oder Wertpapiere, Edelmetalle und –steine, Schmuck, Uhren, Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten.
- Sendungen, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können, z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen.
- Unzureichend oder nicht handelsüblich verpackte Güter, wobei Computer sowie Bildschirme einer für den Transport geeigneten Originalverpackung bedürfen.
- Sendungen mit der Frankatur „unfrei“ und Sendungen, bei denen die auf der Sendung bezeichnete Abhol- oder Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, einschließlich Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist.
- Sendungen in die Bestimmungsländer Schweiz und Liechtenstein, die Tabak oder Alkohol enthalten oder bei denen spezielle Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen gegeben sind.
Dies ist abhängig von den Dienstleister.
Anbei erhalten Sie eine Übersicht der maximal Maße der Dienstleister:
UPS
maximale Länge 2,70 m, max. Gurtmaß 3,30 m, max. Gewicht pro Packstück 70kg.
DHL Express
Sendungen innerhalb der EU , EFTA- Staaten und der USA haben keine Gewichtsbeschränkungen. Bei StartDay Express beträgt das maximale Gewicht 25 kg pro Packstück, 250 kg pro Sendung, die maximale Abmessung beträgt 100 x 100 x 100 cm.
Bei DOMESTIC (innerdeutschen Sendungen) beträgt das maximale Gewicht 31,5 kg pro Packstück, 300 kg pro Sendung bei maximal 99 Packstücken. Die maximale Abmessung beträgt 120 x 80 x 120 cm = Europalette. Für alle anderen Länder gilt ein Höchstgewicht von 50 kg pro Packstück, 250 kg pro Sendung. Die maximale Abmessung beträgt 120 x 80 x 120 cm = Europalette.
Fedex
Länge: max. 274 cm. (immer die Längste Seite) Gurtmaß max. 300 cm (Gurtmaß = 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite)
TNT Express
9:00 Uhr Express: max. Gewicht pro Packstück: 30 kg, max. Gewicht pro Sendung = 210 kg
12:00 Uhr Express: max. Gewicht pro Packstück: 30 kg, max. Gewicht pro Sendung = 210 kg
Global Express: max. Gewicht pro Packstück: 70 kg (palettiert: 500 kg), max. Gew./Sendung = 500 kg
Economy Express: max. Gewicht pro Packstück: 70 kg (palettiert: 1000 kg), max. Gew./Sendung = 7000 kg
Die max. Abmessung der Sendung: 240 x 120 x 150 cm
Ausnahmen: Global Express und Economy Express ab Zone 4 (alles was nicht zu Europa gehört) = max. Abmessung von: 100 x 60 x 70 cm
Definition für Volumengewicht bei TNT- Sendungen:
Sperrige Frachtstücke werden nach ihrem Volumengewicht berechnet, soweit das Volumengewicht das tatsächliche Gewicht überschreitet. Das Volumengewicht wird nach dem folgenden Berechnungsbeispiel abgerechnet.
Volumengewicht (Faktor) |
Berechnungsbeispiel |
|
Zone 1-4 |
250 kg je m x m x m |
0,9 m x 0,3 m x 0,4 m x 250 kg = 27 kg |
Zone 5-7 |
167 kg je m x m x m |
0,9 m x 0,3 m x 0,4 m x 167 kg = 18,036 kg |
Ja. Die Verpackung muss unbedingt durch den Versender selbst erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter: „Was muss ich bei der Verpackung beachten“ oder „Kann der Kurier die Annahme meines Paketes verweigern?“
Die richtige Verpackung ist enorm wichtig, damit das Paket sicher zugestellt werden kann. Zudem kann es bei Schäden vorkommen, dass die Versicherung aufgrund nicht transportgerechter Verpackung den Schaden nicht übernimmt.
Mehr Details finden Sie unter: „Transportgerechte Verpackung“
Als eine transportgerechte Verpackung versteht man eine Versandverpackung, die ohne Schäden ankommt. Ihre Ware sollte so verpackt sein, dass Sie stoßfest ist. Sie sollte z.B. einen Sturz aus Hüfthöhe überstehen können, ohne Schaden zu nehmen.
Achten Sie bei der Verpackung auf folgendes:
1) Nehmen Sie zunächst Ihre Ware und umwickeln Sie diese in einer Luftpolsterfolie, sodass sie komplett umhüllt ist. So kommen keine Kratzer auf Ihre Ware.
2) Nehmen Sie einen Umkarton, in den Sie die Ware legen. Dieser sollte aus dicker Pappe und wenn möglich, kein bereits gebrauchter Karton sein.
3) Legen Sie eine weitere Luftpolsterfolie, Styroporchips oder Packpapier in den Umkarton, damit Ihre Ware im Karton fixiert ist. Es ist wichtig, dass sich Ihre Ware im Karton nicht bewegt. Denken Sie daran, dass Ihre Ware sich auf einen langen Weg machen wird.
4) Kleben Sie den Umkarton mehrmals zu, sodass er sich nicht öffnen lässt. Am besten eignet sich hierfür das Paketband.
Anschließend fixieren Sie den Versandschein gut lesbar auf dem Karton. Es ist wichtig, dass Sie den Versandschein nicht mit dem Paketband zukleben.
Ja. Ihre Sendung ist gemäß den Richtlinien der Dienstleister versichert. Details entnehmen Sie den AGB der Versandpartner.
Eine Übersicht der Bedingungen erhalten Sie hier:
DHL Express
Die Haftung von DHL ist gemäß dem Montrealer Übereinkommen beziehungsweise dem Warschauer Abkommen - je nach deren Anwendbarkeit, aber auch im Fall der Nichtanwendbarkeit dieser Regelungen - auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegebenen Wert oder (ii) auf 19 Sonderziehungsrechte / Kilogramm (ca. 26,00 US-Dollar / Kilogramm) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist.
DHL Päckchen
Für gewöhnliche DHL Päckchen International wird keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust angeboten.
Bei Päckchen mit dem Service Nachweis haftet DHL im Falle von Verlust oder Beschädigung gegen Vorlage des quittierten oder abgestempelten Einlieferungsbeleges bis zu einem Warenwert von 35,00 EUR.
UPS
Nationale Sendungen sind bis zu 510,- € Warenwert versichert. Die Summe bezieht sich nicht auf das Paket sondern auf die Sendung. Sie können eine Höherversicherung bis zu 50.000,- € abschließen.
Fedex:
Ihre Sendung ist mit 22€ pro KG aber mind. 87,- € versichert. Sie können eine Höherversicherung bis zu 50.000 USD abschließen.
TNT
Die Regelversicherungssumme beträgt 2.500,- €. Die Prämie dafür beträgt 3,50 €. Auf Wunsch ist eine Höherversicherung möglich. Die Prämie dafür beträgt 0,55 € für jede weiteren angefangenen 500,- €. Vermögensschäden sind bis zum 4-fachen Warenwert, höchstens jedoch mit der 4- fachen Versicherungssumme, mitversichert. Für Dokumente ist eine Transportversicherung bis 75.- € inkludiert. Eine Höherversicherung ist für Dokumente nicht möglich.
Ja. Falls Sie eine Sendung erhalten, die beschädigt wurde, nehmen Sie bitte die Sendung an und quittieren Sie die Sendung als „beschädigt“ oder im Ausland als „damaged“. Anschließend signieren Sie das Empfangsformular.
Ohne den Vermerk „beschädigt“ und Ihrer Unterschrift können wir nicht für Sie den Schaden bei dem Versanddienstleister einreichen. Die Versicherung des Dienstleister wird davon ausgehen, dass der Schaden nach der Annahme entstand und somit den Schaden nicht reguliert.
Jede Art eines Schadens oder verlorenen gegangenen Sendungen muss innerhalb von 5 Tagen nach Empfang bzw. Verlust gemeldet werden. Wird dieser Zeitraum überschritten können wir leider den Schaden nicht bei dem Dienstleister einreichen.
Damit der Schaden schnell und einfach bei der Versicherung des Versanddienstleisters reguliert wird, gehen Sie einfach zu: Wie verhalte ich mich bei einem Schaden?
Wir helfen ihnen den Schaden bei dem Versanddienstleister einzureichen.
Folgen Sie einfach unseren Leitfaden um die Regulieren zu vereinfachen:
- Paket annehmen und als „beschädigt / damaged“ auf den Empfangsformular vermerken
- Verpackung von außen & innen fotografieren und aufbewahren
- Inhalt fotografieren sodass der Schaden klar zu sehen ist.
- Innerhalb von 5 Tagen den Schaden bei uns anmelden.
Einfach das Formular ausfüllen und uns per Email an reklamation@time2ship.com zusenden.
Zum Öffnen der Datei benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, welchen Sie unter dem folgenden Link kostenlos downloaden können.
Jede Art eines Schadens oder verlorenen gegangenen Sendungen muss innerhalb von 5 Tagen nach Empfang bzw. Verlust gemeldet werden. Wird dieser Zeitraum überschritten können wir leider den Schaden nicht bei dem Dienstleister einreichen.
Es kann zu Verzögerungen kommen, wenn die eingereichten Dokumente nicht vollständig ausgefüllt sind oder Dateianhänge fehlen. Bitte Beachten Sie, dass die Abwicklung alleine von der Versicherung des Versanddienstleisters abhängig ist und wir die Abläufe weder beschleunigen oder beeinflussen können.
Wir bieten Ihnen die Zahlung schnell und einfach elektronisch abzuwickeln.
Die Zahlungsarten sind: Zahlung per Kreditkarte, wie Mastercard oder Visa, Zahlung per Paypal über Ihr Paypal Konto, oder Zahlung per Sofortüberweisung. Auf Anfrage bieten wir auch Kauf auf Rechnung an. Sprechen Sie uns einfach an: sales@time2ship.com
Nein. Die Fahrer dürfen kein Geld oder ähnliches von Ihnen annehmen.
Nein. Sie müssen die Zahlungsmöglichkeiten auf unserer Seite nutzen.
Zudem darf der Fahrer kein Geld oder ähnliches von Ihnen annehmen.
Nein. Die Anmeldung und der Service sind kostenlos.
Es werden keine versteckten Kosten berechnet. Alle Gebühren wie Maut, Treibstoffzuschläge werden aufgeführt.
Nein. Sie sind nicht an Sendungsvolumen gebunden und haben jederzeit die Freiheit, selbst zwischen den aufgeführten Angeboten zu wählen.
Ja. Sie können gerne auch als Privatperson unseren Service nutzen.
Die Laufzeit Ihrer Sendung können Sie bei der Buchung selbst frei wählen.
Je nach Dienstleister und Service variieren die Kosten und Laufzeiten.
Ja. Mit der sogenannten Sendungsnummer können Sie diese unter Sendungsverfolgung eingeben und den aktuellen Stand der Sendung einsehen.
Wenn Sie registriert sind, können auch in Ihrem Konto unter Bestellungen alle bisherigen Sendungen aufrufen und deren aktuellen Stand einsehen.
In der Regel werden mindestens zwei Zustellversuche vom Dienstleister getätigt.
Sollte bei den Zustellversuchen kein Empfänger angetroffen worden sein, wird i.d.R. eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten des Empfängers hinterlassen. Nach Absprache mit dem jeweiligen Dienstleister kann dann ein neuer Termin für die Zustellung mit dem Empfänger abgesprochen werden.
Überprüfen Sie zuerst über unsere „Sendungsverfolgung“, ob Informationen bezüglich der fehlgeschlagenen Zustellung vorliegen. Die meisten Paketdienste übermitteln bei einer fehlgeschlagenen Zustellung meistens auch den Grund dafür.
Generell wird eine Sendung, die dem Empfänger trotz aller Bemühungen nicht zugestelltwerden konnte, an den Absender zurückgeschickt. Diese Rücksendung geschieht i. d. R. mit dem gleichen Service wie die Hinsendung und zu ähnlichen Kosten. Zusätzlich können – je nach Versandpartner – Service- bzw. Bearbeitungsgebühren anfallen. Die gesamten Kosten werden grundsätzlich dem ursprünglichen Versender in Rechnung gestellt. Darüber hinaus hat jeder Versandpartner da seine individuelle Vorgehensweise. Mit der Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von time2ship stimmt der Versender dieser Abwicklung zu.